Unsicherheit bei neuen Verbraucherrechten im Onlinehandel
EHI Geprüfter Online-Shop und IT-Recht Kanzlei befragen Handel zu VRRL
Köln 17.10.2014
Die neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) – seit Juni in Kraft – ruft bei vielen Händlern immer noch Verunsicherung hervor. Hunderte Onlineshop-Betreiber sind dem Aufruf des EHI und der IT-Recht Kanzlei gefolgt und haben ihre Fragen gestellt. Daraus ist ein umfangreicher Leitfaden entstanden mit praxisrelevanten Lösungsvorschlägen von Händlern für Händler, den Shopbetreiber kostenlos verwenden können, um ihre Kaufprozesse rechtskonform und gleichzeitig verbraucherorientiert zu gestalten.
In dem neuen Leitfaden zum neuen Widerrufsrecht gibt es zahlreiche Beispiele aus der Praxis und Handlungsempfehlungen, so z.B. zum Umgang mit Kunden, die Waren ohne Angabe von Gründen oder unfrei zurücksenden, zu Fragen des Wertersatzes oder wer das Versandrisiko trägt.
„In unserem Leitfaden zeigen wir anschauliche Beispiele zu komplizierten Rechtsfragen und schlagen Muster-Formulierungen vor. Das Dokument ist keine Paragrafenschlacht, es soll vielmehr eine praktische Hilfestellung für das tägliche Geschäft sein“, kommentiert Julian Wirtler, EHI Geprüfter Online-Shop.Grundsätzlich ist das neue Verbraucherrecht inklusive Widerrufsrecht und -belehrung eine positive Entwicklung, weil es eine deutlich klarere Rechtslage beschreibt und auf eine Harmonisierung im europäischen Markt abzielt. Sollte es dennoch zu Streitfragen kommen, bleibt die wichtigste Empfehlung der Rechtsexperten, dass in vielen Fällen durch Kulanz und geschickte Kommunikation mit den Verbrauchern auch wirtschaftlich mehr zu gewinnen ist als durch Beharren auf der eigenen Rechtsposition.
Kategorie: Allgemein